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Prävention

Daraus folgt verallgemeinernd: Es geht bei Prävention um die Verhinderung von Unerwünschtem durch die Förderung von Ressourcen. Die Formel lautet: Prävention ist Bestandteil der Gesundheitsförderung

Primärprävention setzt möglichst früh an und soll der Entstehung von Risikoverhalten bzw. Symptomen zuvor kommen.

Sekundärprävention zielt auf eine möglichst frühe Erfassung von beobachteten Risiken bzw. Symptomen.

Tertiärprävention bezieht sich auf die Linderung und Rehabilitation nach erfolgter Krankheit.

Die Gesundheit zu fördern und zu erhalten und die Entstehung von Krankheiten so gut wie möglich zu verhindern. Maßnahmen der Primärprävention (Aufklärung, Erziehung, Information, politische Aktionen) können spezifische Individuen ebenso wie Personengruppen, aber auch – allerdings seltener – die Gesamtbevölkerung betreffen. Idealerweise sollten sie in einer möglichst frühen Lebensphase einsetzen. Die Verringerung der Schwere und der Ausweitung von bereits manifest gewordenen Erkrankungen bezeichnet; sie beinhaltet aber auch die Rückfallsprophylaxe sowie die Prävention von Folgestörungen bei bereits bestehenden Krankheiten bzw. eingetretenen Ereignissen. Tertiäre Maßnahmen betreffen Menschen, die bereits an einer Krankheit in einem fortgeschrittenen Stadium leiden. Ziel ist, die Funktionsfähigkeit und Lebensqualität weitestgehend wiederherzustellen bzw. zu erhalten, etwa durch Heilgymnastik oder Rehabilitationskuren. Die S-Prävention soll das Fortschreiten einer Krankheit durch Frühdiagnostik und -behandlung verhindern. Sie umfasst Maßnahmen zur frühzeitigen Entdeckung von Veränderungen, die zu Krankheiten führen bzw. greift in Risikosituationen ein. Screening-Untersuchungen (z.B. Mammographie bei der Brustkrebsvorsorge, Darmspiegelungen zur Darmkrebsprävention) bei scheinbar Gesunden auf das Vorliegen bestimmter symptomloser Krankheitszeichen oder -vorzeichen zielen darauf ab, Krankheiten im Frühstadium zu erkennen und sie durch rechtzeitige Behandlung möglichst zur Ausheilung oder zum Stillstand zu bringen.

Ein 'ergonomisches Ganzes' ergibt sich dann, wenn auch die Tätigkeit selbst und die Arbeitsabläufe Berücksichtigung finden. Der Gesetzgeber hat diese Erfordernisse in der Bildschirmarbeitsverordnung geregelt und verweist auf den Stuhl, den Monitor, die Tastatur sowie die Arbeitsorganisation. 

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Übrigens: Sollten Sie für die Ausübung Ihrer Arbeit ein Hilfsmittel (z. B. einen Spezialstuhl) benötigen, wird die Anschaffung in vielen Fällen von der Deutschen Rentenversicherung bezuschusst.